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Pädagogik

Geistig behinderte Kinder unterliegen - wie alle anderen Kinder auch - mit Vollendung des 6. Lebensjahres der Schulpflicht. Nach Erfüllung der neunjährigen Vollzeitschulpflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschulung bis zu fünf weiteren Jahren möglich.

Die Schule am Goldberg bietet ein breit gefächertes Unterrichtsangebot, um die Schüler/-innen gemäß ihres individuellen Förderbedarfs entsprechend zu fördern.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Unterrichts variieren je nach Schulstufe bzw. Alter der Schüler/-innen. Grundlage für die Unterrichtsinhalte sind das Hessische Schulgesetz, die Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung und die Richtlinien für den Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare.

Übergeordnete Ziele sind somit:

Je nach kognitiver Lernvoraussetzung beinhaltet dies auch die individuelle Vermittlung von kulturtechnischen Fähigkeiten.